- Abschnitt: Schüler
- Artikel 1 [Persönlichkeitsrechte]
- Artikel 2 [Mitwirkung in den Gremien]
- Artikel 3 [Unterricht]
- Artikel 4 [Ergänzung und Bereicherung der Schulkultur]
- Abschnitt: Eltern
- Artikel 1 [Partner unserer Schule]
- Artikel 2 [Handeln der Schüler]
- Artikel 3 [Zusammenarbeit]
- Artikel 4 [Ergänzung und Bereicherung der Schulkultur]
- Abschnitt: Lehrer
- Artikel 1 [Gesetze und Grundlagen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit]
- Artikel 2 [Unterricht]
- Artikel 3 [Auftreten des Lehrers]
Schulverfassung
Erarbeitungsphasen
Seit dem 18.1. 2006 haben wir eine eigene Schulverfassung. Sie ist Produkt und gleichzeitig Symbol von erlebter und umgesetzter Demokratie vor Ort und setzt schulinterne Maßstäbe für das Miteinander von Eltern, Lehrern und Schülern.
Der Wunsch nach einer eigenen Schulverfassung kam von den Schülern während der Arbeit am Grundgesetz im Sozialkundeunterricht. Sie übernahmen die Leitung im Prozess der Erarbeitung, der Diskussion ihrer Vorschläge, suchten sich Verbündete bei Lehrern, Eltern und Schülern, so dass ihre Arbeit von Erfolg gekrönt wurde.
Unterstützt und begleitet wurden sie von der Schulleiterin, die sie im Fach Sozialkunde unterrichtete.
Auch das Layout der Verfassung wurde durch einen Schülerwettbewerb entschieden.
Im Anschluss an die Verfassung übernahm eine weitere Schülergruppe in Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern das Erarbeiten schulinternen Formen der Anerkennung für besondere Leistungen und schulinterner Sanktionen.
Dabei geht es vor allem um die Motivation und um das Übernehmen von Verantwortung. Von Schülervertretern wird die Umsetzung der Schulverfassung evaluiert.
Präambel
Schülerinnen, Schüler, Eltern und alle weiteren Beteiligten am Leben des Schlossgymnasiums Gützkow wollen ein aufrichtiges Miteinander und eine positive Atmosphäre, um Neues zu erkunden und die Zukunft zu gestalten.
Grundlage der Arbeit und des Lebens sollen unsere Leitsätze sein.
Abschnitt: Schlussbestimmungen
Artikel 1 [Aushändigung der Schulverfassung]
Jeder Schüler erhält bei seiner Aufnahme in das Schlossgymnasium Gützkow ein Exemplar dieser Schulverfassung.
Artikel 2 [in Kraft treten]
Diese Verordnung wurde am 18.10.2006 mehrheitlich auf der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 18.10.2006 in Kraft.